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Rechtsanwalt in Dortmund, Hans-Peter Maas
 
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Arbeitsrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Familienrecht  
ARBEITSRECHT Strafrecht
Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Gesetze und Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen und Rechte und Pflichten diesbezüglich festlegen. Hierbei wird das Arbeitsrecht in die Kategorie des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts eingeteilt.
Unter dem Individualarbeitsrecht versteht man dabei die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Unter dem Begriff des kollektiven Arbeitsrechts werden die Rechtsbeziehungen zwischen den Organisationen, also z.B. den Vertretungen der Arbeitnehmer (bspw. Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände) gefasst.

In Deutschland befinden sich die Regelungen zum Arbeitsrecht nicht in einem zentralen Gesetzbuch. Vielmehr muss sich der Anwender die auf den Einzelfall anzuwendenden Normen aus eine Fülle von Gesetzen, wie z.B. dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) heraussuchen.

Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Beratung in allen rechtlichen Fragen im Hinblick auf zu begründende aber auch im Hinblick auf bereits in Gang gesetzte Arbeits- und Dienstverhältnisse.

Dies beinhaltet die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Erstellung oder Überprüfung von Arbeitsverträgen, die Beratung und Unterstützung bei Problemen die sich während eines laufenden Arbeitsverhältnisses (bspw. Urlaubsregelungen, Versetzungen, Umsetzungen, Eltern- oder Arbeitszeit usw.) ergeben und auch die Beratung bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag.

Aber auch nach der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses können wir bei der Erstellung bzw.  Prüfung von Zeugnissen und deren Berichtigung behilflich sein. Weiterhin sind wir auch bei der Verhandlung von Abfindungen behilflich, wobei hier gerade der Schwerpunkt auf der Berücksichtigung der Folgen, wie Sperr- und Ruhezeiten hinsichtlich des Arbeitslosengeldanspruchs oder Auswirkungen auf die Altersrente liegt.

Selbstverständlich vertreten wir Sie in sämtlichen Klageverfahren engagiert, effektiv und bundesweit.

Im Arbeitsrecht ist besonders auf die schnelle Reaktion auf eine neue Situation  zu achten, weil Ansprüche nur innerhalb fest vorgegebener Ausschlussfristen geltend gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund ist die sofortige Hinzuziehung eines erfahrenen arbeitsrechtlich orientierten Rechtsanwaltes zu empfehlen.

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Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen Überblick über wesentliche Begriffe und Inhalte des Arbeitsrechts

Der Arbeitsvertrag
Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber ergeben sich in erster Linie aus dem zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossenen Arbeitsvertrag.

Das kann ein Vertragsgebilde sein, in dem sämtliche Punkte einzeln zwischen den Parteien ausgehandelt werden.

Es kann aber auch sein und das dürfte der Noramalfall sein, dass eine Partei meist der Arbeitgeber der anderen Partei dem Arbeitnehmer ein vorformuliertes Vertragswerk vorlegt, dass der andere dann nur noch zu unterschreiben hat. Bei solchen vorformulierten Arbeitsverträgen handelt es sich um so genannten Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der Überprüfung unterzogen werden können (§§ 305-310 BGB). Manch ein Arbeitgeber lässt sich dazu hinreißen Formulierungen vorzuschlagen die nur für ihn günstig sind. Oft ist es so, dass selbst wenn der in solchen Fällen dem Arbeitgeber ausgelieferte Arbeitnehmer diese Verträge unverändert unterzeichnet nicht rechtlos gestellt ist, weil einfach einige dieser verwendeten Klauseln nichtig sind und an deren Stelle die gesetzlichen Regelungen treten, welche für den Arbeitnehmer in der Regel günstiger sind.

Neben dem Arbeitsvertrag können gesetzliche Bestimmungen, tarifliche Regelungen unter bestimmten Voraussetzungen ebenso für das Arbeitsverhältnis verbindlich sein wie Betriebsvereinbarungen.

Gesetzliche Bestimmungen sind, sofern diese nicht disponibel sind, grundsätzlich sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer zwingend zu beachten. Gesetzliche Bestimmungen, die nicht disponibel sind, dienen regelmäßig dem Schutz des Arbeitnehmers.

Der Arbeitsvertrag bedarf nicht der Schriftform. D. h. auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge sind gültige und voll wirksame Arbeitsverträge, aus denen sich für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber ergeben.

Wichtiger TIP
Es ist jedoch dringend zu empfehlen einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Denn in einem Streitfall muss derjenige, der seine Rechte durchsetzen will vor Gericht auch beweisen, dass ihm diese Rechte tatsächlich zustehen. Dies ist oft schwierig wenn nicht gar unmöglich, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.

Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag wird zwischen den Tarifvertragsparteien geschlossen. Das sind zum einen die Arbeitgeberverbände und zum anderen die Arbeitnehmer-Vertretungen (Gewerkschaften).

Der Inhalt eines Tarifvertrages richtet sich in erster Linie nach § 1 TVG.

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