ARBEITSRECHT |
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Grundsätzliches
Das Arbeitsrecht umfasst die Gesamtheit aller Gesetze und
Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer betreffen und Rechte und Pflichten diesbezüglich
festlegen. Hierbei wird das Arbeitsrecht in die Kategorie des
Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts
eingeteilt.
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Unter dem Individualarbeitsrecht versteht
man dabei die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und
Arbeitgeber.
Unter dem Begriff des kollektiven
Arbeitsrechts werden die Rechtsbeziehungen zwischen den
Organisationen, also z.B. den Vertretungen der Arbeitnehmer
(bspw. Gewerkschaften) und Arbeitgeber (Arbeitgeberverbände)
gefasst.
In Deutschland befinden sich die Regelungen
zum Arbeitsrecht nicht in einem zentralen Gesetzbuch. Vielmehr
muss sich der Anwender die auf den Einzelfall anzuwendenden
Normen aus eine Fülle von Gesetzen, wie z.B. dem Bürgerlichen
Gesetzbuch (BGB), dem Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG), dem
Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oder dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
heraussuchen.
Unsere Tätigkeit umfasst dabei die Beratung
in allen rechtlichen Fragen im Hinblick auf zu begründende aber
auch im Hinblick auf bereits in Gang gesetzte Arbeits- und
Dienstverhältnisse.
Dies beinhaltet die Beratung von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern zur Erstellung oder Überprüfung
von Arbeitsverträgen, die Beratung und Unterstützung bei
Problemen die sich während eines laufenden Arbeitsverhältnisses
(bspw. Urlaubsregelungen, Versetzungen, Umsetzungen, Eltern-
oder Arbeitszeit usw.) ergeben und auch die Beratung bei
Beendigungen von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung,
Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag.
Aber auch nach der Beendigung eines
Arbeitsverhältnisses können wir bei der Erstellung bzw. Prüfung
von Zeugnissen und deren Berichtigung behilflich sein. Weiterhin
sind wir auch bei der Verhandlung von Abfindungen behilflich,
wobei hier gerade der Schwerpunkt auf der Berücksichtigung der
Folgen, wie Sperr- und Ruhezeiten hinsichtlich des
Arbeitslosengeldanspruchs oder Auswirkungen auf die Altersrente
liegt.
Selbstverständlich vertreten wir Sie in
sämtlichen Klageverfahren engagiert, effektiv und bundesweit.
Im Arbeitsrecht ist besonders auf die
schnelle Reaktion auf eine neue Situation zu achten, weil
Ansprüche nur innerhalb fest vorgegebener Ausschlussfristen
geltend gemacht werden können. Vor diesem Hintergrund ist die
sofortige Hinzuziehung eines erfahrenen arbeitsrechtlich
orientierten Rechtsanwaltes zu empfehlen.
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Im Folgenden erhalten Sie einen kurzen
Überblick über wesentliche Begriffe und Inhalte des
Arbeitsrechts
Der Arbeitsvertrag
Die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
gegenüber dem Arbeitgeber ergeben sich in erster Linie aus dem
zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossenen
Arbeitsvertrag.
Das kann ein Vertragsgebilde sein, in dem
sämtliche Punkte einzeln zwischen den Parteien ausgehandelt
werden.
Es kann aber auch sein und das dürfte der
Noramalfall sein, dass eine Partei meist der Arbeitgeber der
anderen Partei dem Arbeitnehmer ein vorformuliertes Vertragswerk
vorlegt, dass der andere dann nur noch zu unterschreiben hat.
Bei solchen vorformulierten Arbeitsverträgen handelt es sich um
so genannten Allgemeine Geschäftsbedingungen, die der
Überprüfung unterzogen werden können (§§ 305-310 BGB). Manch ein
Arbeitgeber lässt sich dazu hinreißen Formulierungen
vorzuschlagen die nur für ihn günstig sind. Oft ist es so, dass
selbst wenn der in solchen Fällen dem Arbeitgeber ausgelieferte
Arbeitnehmer diese Verträge unverändert unterzeichnet nicht
rechtlos gestellt ist, weil einfach einige dieser verwendeten
Klauseln nichtig sind und an deren Stelle die gesetzlichen
Regelungen treten, welche für den Arbeitnehmer in der Regel
günstiger sind.
Neben dem Arbeitsvertrag können gesetzliche
Bestimmungen, tarifliche Regelungen unter bestimmten
Voraussetzungen ebenso für das Arbeitsverhältnis verbindlich
sein wie Betriebsvereinbarungen.
Gesetzliche Bestimmungen sind, sofern diese
nicht disponibel sind, grundsätzlich sowohl vom Arbeitgeber als
auch vom Arbeitnehmer zwingend zu beachten. Gesetzliche
Bestimmungen, die nicht disponibel sind, dienen regelmäßig dem
Schutz des Arbeitnehmers.
Der Arbeitsvertrag bedarf nicht der
Schriftform. D. h. auch mündlich geschlossene Arbeitsverträge
sind gültige und voll wirksame Arbeitsverträge, aus denen sich
für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten gegenüber seinem
Arbeitgeber ergeben.
Wichtiger TIP
Es ist jedoch dringend zu empfehlen einen
schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen. Denn in einem
Streitfall muss derjenige, der seine Rechte durchsetzen will vor
Gericht auch beweisen, dass ihm diese Rechte tatsächlich
zustehen. Dies ist oft schwierig wenn nicht gar unmöglich, wenn
kein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt.
Tarifvertrag
Ein Tarifvertrag wird zwischen den
Tarifvertragsparteien geschlossen. Das sind zum einen die
Arbeitgeberverbände und zum anderen die
Arbeitnehmer-Vertretungen (Gewerkschaften).
Der Inhalt eines Tarifvertrages richtet sich in erster Linie
nach § 1 TVG.
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